Arten von Spielerverpflichtungen

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Jedes Jahr wechseln im Sommer bzw. Winter zahlreiche Fußballspieler den Club – ihren Arbeitgeber. Zum heutigen Ende der Sommer-Transferperiode (um 18 Uhr) wollen wir uns mit den unterschiedlichen Arten von Spielerverpflichtungen beschäftigen. Damit legen wir den Grundstein für die nächste Woche folgende Analyse der Spielerwechsel dieser Transferperiode.

Die im letzten Beitrag gestartete Serie zu den Personalkostenquoten des FC Bayern München und Borussia Dortmund wird zu späterem Zeitpunkt fortgeschrieben. Ausstehend sind hierin die Analysen zum Hamburger SV & Schalke 04 sowie zu Borussia Mönchengladbach & 1899 Hoffenheim.

Voraussetzungen für die Verpflichtung

Bevor wir uns mit den unterschiedlichen Arten von Spielerverpflichtungen beschäftigen, sollten wir die Voraussetzungen für einen Transfer betrachten.

Direkt sind an einem Transfer mindestens zwei Parteien beteiligt: Der aufnehmende Fußballclub sowie der Spieler. Sofern dieser aktuell noch einen laufenden Vertrag bei einem anderen Fußballclub besitzt, nimmt der abgebende Verein ebenfalls an den Verhandlungen teil.

Insbesondere die Spieler werden hierbei in den meisten Fällen durch Spielerberater vertreten. Jede Partei kann einen Transfer verhindern. Sie müssen sich demnach alle auf die Bedingungen einigen.

Spieler mit laufendem Vertrag

In den meisten Fällen werden Spieler von anderen Fußballclubs aus laufenden Verträgen heraus verpflichtet. Dabei erfolgt eine Einigung zwischen dem Spieler und dem aufnehmenden Club hinsichtlich der Ausgestaltung des Arbeitsvertrags meistens vor Abschluss der Verhandlungen mit dem abgebenden Verein. Beide Clubs müssen sich in einem solchen Fall auf eine Ablösesumme einigen.

Diesen Umstand habe ich bereits in den Beiträgen zu den Umsätzen der Bundesliga und Aufwendungen der Bundesliga erläutert. Es handelt sich bei der Ablösesumme um eine Art Entschädigung an den abgebenden Verein, da der Spieler den zuvor geschlossenen Vertrag nicht erfüllt.

Die Höhe der Ablösesumme ist abhängig von vielen verschiedenen Kriterien. Genannt seien an dieser Stelle beispielhaft die Länge der Vertragslaufzeit, das Potenzial des Spielers (Alter, Talent), Markenwert des Spielers und viele mehr.

Spieler ohne laufende Verträge

In den meisten Fällen ist die Verpflichtung eines Spielers ohne einen laufenden Vertrag wesentlich unkomplizierter. Als beteiligte Parteien müssen sich lediglich der aufnehmende Fußballclub, sowie der Spieler (bzw. dessen Vertreter) über die genauen Bedingungen des Arbeitsvertrags einigen.

Dennoch können wir in der Kategorie Spieler ohne laufende Verträge zwei Fälle unterscheiden.

Geplante ablösefreie Wechsel

Der bekannteste ablösefreie Wechsel der Bundesliga in den vergangenen Jahren ist womöglich Robert Lewandowski. Er wechselte zur Saison 2014/15 nach Beendigung seines Vertrags von Borussia Dortmund zum FC Bayern München. Dabei ist es keinesfalls so, dass die Dortmunder den Polen nicht halten wollten. Er wollte den Verein verlassen und hat einer Vertragsverlängerung nicht zugestimmt.

In einem solchen Fall muss sich der abgebende Fußballclub häufig entscheiden: Er kann auf Erfüllung des Vertrags bestehen und hat den Spieler somit noch länger zur Verfügung. In diesem Fall wird der Spieler den Verein jedoch anschließend ablösefrei verlassen.

Alternativ könnte der abgebende Fußballclub den Spieler früher wechseln lassen und erhielte dafür eine Ablösesumme.

Wir können demnach festhalten, dass ablösefreie Wechsel in vielen Fällen länger geplant werden müssen.

Verpflichtung arbeitsloser Spieler

Im Gegensatz zu den langfristigen Planungen ablösefreier Wechsel steht die Verpflichtung arbeitsloser Spieler. Sofern der Arbeitsvertrag eines Spielers bei seinem Fußballclub ausläuft und er keinen Folgevertrag unterschreibt, gilt er als arbeitslos. Für eine Beschäftigung bei einem neuen Verein müssen lediglich Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Eine Ablösesumme wird in diesem Fall nicht fällig.

Jugendspieler

Alle professionellen Fußballclubs haben zahlreiche Jugendmannschaften. Im Idealfall bilden sie damit ihren eigenen Nachwuchs aus. In der Realität kommt der Großteil des Spielerkaders eines Bundesligisten jedoch von anderen Fußballclubs.

Spieler aus eigener Jugend

Sollte dennoch ein Spieler den Sprung aus dem Jugend- in den Profibereich eines Fußballclubs schaffen, muss er lediglich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Eine Ablösesumme wird in diesem Fall nicht gezahlt.

Spieler aus fremder Jugend

Etwas anders sieht es bei Spielern aus der Jugend anderer Fußballclubs aus. In den meisten Fällen besitzen die Jugendspieler zwar keine hoch dotierten Verträge, doch auch sie haben sich an ihren Fußballclub gebunden. Je nach Erfahrung und Talent eines Spielers, sind zwei Möglichkeiten denkbar.

  1. Zahlung einer Aufwandsentschädigung: Meistens ist es üblich, für junge Spieler eine Aufwandsentschädigung an den abgebenden Verein zu zahlen. Diese dient als Entschädigung für die Ausbildung, die der junge Fußballer erhalten hat. Sie liegt meistens im fünfstelligen Bereich.
  2. Zahlung einer Ablösesumme: Sollte es sich bei dem wechselnden Jugendspieler um ein sehr großes Talent (ggf. mit erster Profierfahrung) handeln, wird hingegen eine Ablösesumme gezahlt, die deutlich höher liegt, als die Aufwandsentschädigung.

Sonderfall Leihe

In einigen Fällen kommt es bei dem Transfer eines Spielers zu einer Leihe. Dies bedeutet, dass der Spieler nach einer bestimmten Zeit (i.d.R. eine Saison) zu dem abgebenden Verein zurückkehrt. Beispiele der aktuellen Transferperiode sind:

  • Sven Schipplock: Vom Hamburger SV zum SV Darmstadt ausgeliehen
  • Abdul Rahman Baba: Vom FC Chelsea zum FC Schalke 04 ausgeliehen
  • Allan Rodrigues de Souza: Vom FC Liverpool an Hertha BSC ausgeliehen
  • Medhi Benatia: Vom FC Bayern München an Juventus Turin ausgeliehen

Man spricht von einer Transferbewegung, wenn eine Leihe gestartet wird (siehe oben) oder, wenn eine Leihe beendet wird. In beiden Fällen wechselt ein Spieler den Verein. Beispiele für endende Leihen aus der aktuellen Transferperiode sind:

  • Serdar Tasci: Kehrt nach Leihe an den FC Bayern München zu Spartak Moskau zurück
  • Martin Hinteregger: Kehrt nach Leihe an Borussia Mönchengladbach zu RB Salzburg zurück

Vorteile und Entschädigung

Häufig werden talentierte, junge Spieler an etwas weniger leistungsstarke Fußballclubs verliehen, um dort Spielpraxis zu bekommen. Diese würden sie womöglich bei ihrem aktuellen Arbeitgeber nicht bekommen, da der Spielerkader zu stark ist. Der Spieler kann sich während der Leihe weiterentwickeln und gestärkt zurückkehren. Der aufnehmende Fußballclub hat für einen bestimmten Zeitraum eine Verstärkung in seinen Reihen.

In nahezu allen Fällen wird vom aufnehmenden Verein das Gehalt des Spielers übernommen, wobei dieser bei seinem abgebenden Fußballclub angestellt bleibt. Darüber hinaus ist es möglich, dass zusätzlich eine Leihgebühr gezahlt wird.

Kaufoption

Besonders charmant wird eine Leihe für den aufnehmenden Fußballclub, wenn zusätzlich eine Kaufoption ausgehandelt wird. Somit kann dieser innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden, ob er den Spieler für eine vorher festgelegte Summe fest verpflichten möchte. Zuvor kann abgewartet werden, wie sich der Spieler entwickelt und ob er sich in seiner neuen Umgebung wohlfühlt bzw. ins Spielsystem passt.

Sonstige Regelungen

Einige Spielertransfers werden über den soeben beschriebenen Rahmen hinaus erweitert. Wir schauen uns drei zusätzliche Regelungen etwas genauer an.

Rückkaufoptionen

Transfers mit einer Rückkaufoption ermöglichen es dem abgebenden Fußballclub den wechselnden Spieler innerhalb einer bestimmten Frist und für eine festgelegte Ablösesumme erneut zu verpflichten. Diese Variante ist eng verwandt mit einer Leihe, wobei in diesem Fall nicht der aufnehmende Club eine Option besitzt, sondern der abgebende.

Die Motive eines solchen Transfers für den abgebenden Club sind ähnlich wie bei einer Leihe. Der Spieler erhält Spielpraxis und kann sich weiterentwickeln. Im Gegensatz zu einer Ausleihe ist der abgebende Verein in diesem Fall jedoch nicht verpflichtet den Spieler erneut aufzunehmen. Dies kann er sich für den Fall einer außergewöhnlichen Entwicklung des Spielers vorbehalten.

Der aufnehmende Fußballclub versucht in der Regel eine Rückkaufoption zu vermeiden, um eine höhere Planungssicherheit zu haben. Ohne diese Option würde der abgebende Fußballclub den besagten Spieler womöglich nicht ziehen lassen. Am häufigsten kommt diese Sonderregelung bei vielversprechenden Talenten vor, beispielsweise Alen Halilovic.

Der 20 Jährige wechselte in der abgelaufenen Transferperiode für 5 Mio. € vom FC Barcelona zum Hamburger SV. In der kommenden Saison können die Katalanen den jungen Kroaten für 10 Mio. € zurückholen. Ein Jahr später würde eine Rückholaktion bereits 12,5 Mio. € kosten.

Ausstiegsklauseln

Hochtalentierte Spieler lassen in ihren Arbeitsverträgen häufig eine feste Ablösesumme festschreiben. Diese soll es einem möglichen Top-Club in Zukunft erleichtern, den besagten Spieler zu verpflichten ohne in die Verhandlung mit dem abgebenden Fußballclub treten zu müssen.

Beteiligung an zukünftigen Transfererlösen

Eine weitere Zusatzregelung, die bei Transfers häufig vereinbart wird, ist die Beteiligung des abgebenden Vereins an zukünftigen Transfererlösen. Die Höhe beträgt hierbei i.d.R. bis zu 10 %.

Darüber hinaus kann nicht nur der abgebende Fußballclub an zukünftigen Transfererlösen beteiligt werden. In den Arbeitsverträgen einzelner Lizenzspieler sind diese ebenfalls zu einem niedrigen Prozentsatz an ihrer eigenen zukünftigen Ablösesumme beteiligt. Auf diese Art und Weise soll – zusätzlich zum sportlichen – ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, sich stetig weiter zu entwickeln.

Als aktuelles Beispiel dient Leroy Sané. Der Spieler hatte bei Schalke 04 eine Klausel in seinem Vertrag, die ihm 10 % der für ihn gezahlten Ablösesumme zusicherte.

Er hatte im aktuellen Transferfenster folgende Möglichkeiten:

Entweder er wechselt sofort für 50 Mio. € zu Manchester City oder er wechselt im kommenden Jahr für die festgeschriebene Ablöse von 37 Mio. €. Sein Vertrag wurde so konzipiert, dass die Ausstiegsklausel erst im kommenden Jahr aktiv geworden wäre.

Leroy Sané  hatte demnach die Wahl, ob er in diesem Jahr 5 Mio. € erhält, oder im kommenden 3,7 Mio. €. Am Ende wechselte er bereits dieses Jahr.

Fazit

Für Spielerverpflichtungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Diese reichen von festen Verpflichtungen über Leihen bis hin zu Rückkaufoptionen.

Ich bin mir sicher: In der abgelaufenen Transferperiode ist es zu spannenden und intensiven Verhandlungen gekommen.

Ausblick

Aus genau diesem Grund schauen wir uns im kommenden Beitrag an, wie wir die Transfers der Bundesligisten interpretieren können.


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